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   VG Bayreuth, 06.03.2018 - B 5 K 17.941   

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VG Bayreuth, 06.03.2018 - B 5 K 17.941 (https://dejure.org/2018,32186)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 06.03.2018 - B 5 K 17.941 (https://dejure.org/2018,32186)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 06. März 2018 - B 5 K 17.941 (https://dejure.org/2018,32186)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 42 Abs. 1, § 91 Abs. 1, § 113; BayVwVfG Art. 43 Abs. 2
    Funktionsfähigkeit der Grundstücksentwässerungsanlage - Mangelbeseitigung

  • rewis.io

    Funktionsfähigkeit der Grundstücksentwässerungsanlage - Mangelbeseitigung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • VG Bayreuth, 25.11.2014 - B 5 K 12.448

    Ordnungsgemäße Klageerhebung

    Auszug aus VG Bayreuth, 06.03.2018 - B 5 K 17.941
    Auf die von den Klägern gegen die Bescheide erhobene Klage wurden die Ziffern 1.1 und 1.5 (Verpflichtung zur Beseitigung von Mängeln an den Haltungen RVS01 - öffentliche Entwässerungseinrichtung und AP04 - SE01) sowie Ziffer 4 (Zwangsgeldandrohung) der Bescheide vom 10. Mai 2012 in Gestalt der Ergänzungsbescheide vom 20. November 2014 mit rechtskräftigem Urteil des Verwaltungsgerichtes Bayreuth vom 25. November 2014 aufgehoben, die Klage im Übrigen abgewiesen (B 5 K 12.448).

    Streitgegenstand des gerichtlichen Verfahrens B 5 K 12.448 seien nur einzelne Mangelerscheinungen, nicht aber die Dichtheit und damit Mangelfreiheit der gesamten klägerischen Entwässerungsanlage gewesen.

    Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 25. November 2014 in der Sache B 5 K 12.448 hätten die Kläger das Recht zugesprochen bekommen, den Hausanschluss für die Aufnahme von Mischwasser zu nutzen.

    (1) Die Bescheide vom 8. Februar 2016 stehen nicht in Widerspruch zum Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 25. November 2014 im Verfahren B 5 K 12.448.

    (2) Dass die Kläger die Verpflichtungen aus den im Verfahren B 5 K 12.448 streitgegenständlichen Bescheiden vom 10. Mai 2012 in der Gestalt der Ergänzungsbescheide vom 20. November 2014 nachgekommen sind, soweit sie nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 25. November 2014 noch fortbestanden, hinderte die Beklagte nicht am Erlass der im hiesigen Verfahren streitgegenständlichen Bescheide vom 8. Februar 2016.

    Die - weitergehende - Anordnung der Beseitigung bestimmter Mängel war aufgrund des Kenntnisstandes der Beklagten aus den gleichen Gründen, die zur Aufhebung der entsprechenden Anordnungen in den Bescheiden vom 10. Mai 2012 in Gestalt der Ergänzungsbescheide vom 20. November 2014 durch das Urteil vom 25. November 2014 im Verfahren B 5 K 12.448 führte, nicht zulässig.

  • VGH Bayern, 10.05.2016 - 10 BV 15.958

    Kostenentscheidung bei Erledigung glücksspielrechtlicher Untersagungsverfügung

    Auszug aus VG Bayreuth, 06.03.2018 - B 5 K 17.941
    Die Kostenentscheidung ist im Übrigen nach Art. 12 Abs. 3 des Kostengesetzes (KG) auch unabhängig von der Grundverfügung selbständig anfechtbar (vgl. BayVGH, U.v. 10.5.2016 - 10 BV 15.958 - juris Rn. 18).

    Selbst wenn man - insbesondere im Hinblick auf Art. 16 Abs. 5 KG - für die Rechtmäßigkeit der Kostenentscheidung auch die Rechtmäßigkeit der zugrunde liegenden Sachentscheidung für maßgeblich hält (vgl. zum Meinungsstand BayVGH, U.v. 10.5.2016 - 10 BV 15.958 - juris Rn. 23), so wurden aufgrund der oben dargestellten Rechtmäßigkeit des Grundverwaltungsaktes die Kläger nach Art. 2 Abs. 1 Satz 1 KG zu Recht als Kostenschuldner in Anspruch genommen.

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus VG Bayreuth, 06.03.2018 - B 5 K 17.941
    Ein solches besonderes Rechtsschutzinteresse ist beispielsweise dann anzunehmen, wenn ein drohender Verwaltungsakt aus Rechtsgründen nicht mehr aufhebbar wäre (vgl. BVerwG, U.v. 25.8.1988 - 2 C 62/85 - BVerwGE 80, 127), wenn aus der auch nur kurzzeitigen Vollziehung eines Verwaltungsaktes bereits nicht wiedergutzumachender Schaden droht (vgl. OVG NW, B.v. 22.10.2982 - 13 B 1995/82 - NJW 1984, 1642), vollendete Tatsachen geschaffen würden, weil ein drohender Verwaltungsakt sich kurzfristig erledigen würde (vgl. BVerwG, U.v. 8.9.1972 - IV C 17.71 - BVerwGE 40, 323), wenn der Kläger bei Nichtbeachtung eines drohenden Verwaltungsaktes ordnungswidrig oder gar strafbar handeln würde (vgl. BVerwG, U.v. 30.5.1985 - 3 C 53/84 - BVerwGE 71, 318) oder wenn der Betroffene andernfalls eine Vielzahl von Verwaltungsakten angreifen müsste (vgl. BayVGH, U.v. 22.12.1992 - 20 B 92.3332 - DVBl 1993, 741).
  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus VG Bayreuth, 06.03.2018 - B 5 K 17.941
    Ein solches besonderes Rechtsschutzinteresse ist beispielsweise dann anzunehmen, wenn ein drohender Verwaltungsakt aus Rechtsgründen nicht mehr aufhebbar wäre (vgl. BVerwG, U.v. 25.8.1988 - 2 C 62/85 - BVerwGE 80, 127), wenn aus der auch nur kurzzeitigen Vollziehung eines Verwaltungsaktes bereits nicht wiedergutzumachender Schaden droht (vgl. OVG NW, B.v. 22.10.2982 - 13 B 1995/82 - NJW 1984, 1642), vollendete Tatsachen geschaffen würden, weil ein drohender Verwaltungsakt sich kurzfristig erledigen würde (vgl. BVerwG, U.v. 8.9.1972 - IV C 17.71 - BVerwGE 40, 323), wenn der Kläger bei Nichtbeachtung eines drohenden Verwaltungsaktes ordnungswidrig oder gar strafbar handeln würde (vgl. BVerwG, U.v. 30.5.1985 - 3 C 53/84 - BVerwGE 71, 318) oder wenn der Betroffene andernfalls eine Vielzahl von Verwaltungsakten angreifen müsste (vgl. BayVGH, U.v. 22.12.1992 - 20 B 92.3332 - DVBl 1993, 741).
  • BVerwG, 30.05.1985 - 3 C 53.84

    Arzneimittel - Zahnfüllstoffe - Definition

    Auszug aus VG Bayreuth, 06.03.2018 - B 5 K 17.941
    Ein solches besonderes Rechtsschutzinteresse ist beispielsweise dann anzunehmen, wenn ein drohender Verwaltungsakt aus Rechtsgründen nicht mehr aufhebbar wäre (vgl. BVerwG, U.v. 25.8.1988 - 2 C 62/85 - BVerwGE 80, 127), wenn aus der auch nur kurzzeitigen Vollziehung eines Verwaltungsaktes bereits nicht wiedergutzumachender Schaden droht (vgl. OVG NW, B.v. 22.10.2982 - 13 B 1995/82 - NJW 1984, 1642), vollendete Tatsachen geschaffen würden, weil ein drohender Verwaltungsakt sich kurzfristig erledigen würde (vgl. BVerwG, U.v. 8.9.1972 - IV C 17.71 - BVerwGE 40, 323), wenn der Kläger bei Nichtbeachtung eines drohenden Verwaltungsaktes ordnungswidrig oder gar strafbar handeln würde (vgl. BVerwG, U.v. 30.5.1985 - 3 C 53/84 - BVerwGE 71, 318) oder wenn der Betroffene andernfalls eine Vielzahl von Verwaltungsakten angreifen müsste (vgl. BayVGH, U.v. 22.12.1992 - 20 B 92.3332 - DVBl 1993, 741).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.1982 - 13 B 1995/82
    Auszug aus VG Bayreuth, 06.03.2018 - B 5 K 17.941
    Ein solches besonderes Rechtsschutzinteresse ist beispielsweise dann anzunehmen, wenn ein drohender Verwaltungsakt aus Rechtsgründen nicht mehr aufhebbar wäre (vgl. BVerwG, U.v. 25.8.1988 - 2 C 62/85 - BVerwGE 80, 127), wenn aus der auch nur kurzzeitigen Vollziehung eines Verwaltungsaktes bereits nicht wiedergutzumachender Schaden droht (vgl. OVG NW, B.v. 22.10.2982 - 13 B 1995/82 - NJW 1984, 1642), vollendete Tatsachen geschaffen würden, weil ein drohender Verwaltungsakt sich kurzfristig erledigen würde (vgl. BVerwG, U.v. 8.9.1972 - IV C 17.71 - BVerwGE 40, 323), wenn der Kläger bei Nichtbeachtung eines drohenden Verwaltungsaktes ordnungswidrig oder gar strafbar handeln würde (vgl. BVerwG, U.v. 30.5.1985 - 3 C 53/84 - BVerwGE 71, 318) oder wenn der Betroffene andernfalls eine Vielzahl von Verwaltungsakten angreifen müsste (vgl. BayVGH, U.v. 22.12.1992 - 20 B 92.3332 - DVBl 1993, 741).
  • VGH Bayern, 22.12.1992 - 20 B 92.3332
    Auszug aus VG Bayreuth, 06.03.2018 - B 5 K 17.941
    Ein solches besonderes Rechtsschutzinteresse ist beispielsweise dann anzunehmen, wenn ein drohender Verwaltungsakt aus Rechtsgründen nicht mehr aufhebbar wäre (vgl. BVerwG, U.v. 25.8.1988 - 2 C 62/85 - BVerwGE 80, 127), wenn aus der auch nur kurzzeitigen Vollziehung eines Verwaltungsaktes bereits nicht wiedergutzumachender Schaden droht (vgl. OVG NW, B.v. 22.10.2982 - 13 B 1995/82 - NJW 1984, 1642), vollendete Tatsachen geschaffen würden, weil ein drohender Verwaltungsakt sich kurzfristig erledigen würde (vgl. BVerwG, U.v. 8.9.1972 - IV C 17.71 - BVerwGE 40, 323), wenn der Kläger bei Nichtbeachtung eines drohenden Verwaltungsaktes ordnungswidrig oder gar strafbar handeln würde (vgl. BVerwG, U.v. 30.5.1985 - 3 C 53/84 - BVerwGE 71, 318) oder wenn der Betroffene andernfalls eine Vielzahl von Verwaltungsakten angreifen müsste (vgl. BayVGH, U.v. 22.12.1992 - 20 B 92.3332 - DVBl 1993, 741).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08

    Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung;

    Auszug aus VG Bayreuth, 06.03.2018 - B 5 K 17.941
    Eine rechtliche Bedeutung behielte er zwar dann, wenn sein Vollzug noch rückgängig gemacht (vgl. BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 14/12 - BVerwGE 146, 303) oder wegen des Vollzuges im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung noch ein Kostenerstattungsanspruch erhoben werden kann (BVerwG, U.v. 25.9.2008 - 7 C 5/08 - NVwZ 2009, 122).
  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus VG Bayreuth, 06.03.2018 - B 5 K 17.941
    Eine rechtliche Bedeutung behielte er zwar dann, wenn sein Vollzug noch rückgängig gemacht (vgl. BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 14/12 - BVerwGE 146, 303) oder wegen des Vollzuges im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung noch ein Kostenerstattungsanspruch erhoben werden kann (BVerwG, U.v. 25.9.2008 - 7 C 5/08 - NVwZ 2009, 122).
  • BVerwG, 15.11.1990 - 3 C 49.87

    Verwaltungsprozeßrecht: Fehlendes Feststellungsinteresse hinsichtlich einer

    Auszug aus VG Bayreuth, 06.03.2018 - B 5 K 17.941
    Abgesehen davon, dass nach obigen Ausführungen inzwischen ein Verstoß gegen die zwangsgeldbewehrten Pflichten in Ziffer 1 und 2 der streitgegenständlichen Bescheide wegen deren Erledigung nicht mehr möglich ist und deswegen die entsprechende Zwangsgeldandrohung gegenstandslos geworden ist (vgl. BVerwG, U.v. 15.11.1990 - 3 C 49/87 - NVwZ 1991, 570; VG Köln, U.v. 3.2.2012 - 14 K 3296/10 - juris Rn. 60), hat die Beklagte den Klägern mit Schreiben vom 27. Juni 2016 aber mitgeteilt, dass die insoweit mit Schreiben vom 16. März 2016 als fällig gemeldeten Zwangsgelder nunmehr nicht mehr beigetrieben würden.
  • BVerwG, 21.08.1995 - 8 B 43.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde nach Erledigung

  • BVerwG, 30.11.1994 - 4 B 243.94

    Verwaltungsvollstreckungsrecht - Rechtliche Einordnung - Behördliche

  • VG Köln, 03.02.2012 - 14 K 3296/10

    Zulässigkeit der Verpflichtung zur Duldung der im Böschungsbereich eines

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